Was in welcher Inzidenzstufe gilt, ab Juli 2021 (Update August)

Update im August 2021 und Anfang September 2021

Sehr viel länger als im Oktober 2020 gedacht ist das Verschwörhaus nun geschlossen gewesen.

Mit den neuen Regelungen ab 28. Juni 2021 haben wir nun wieder ein verlässliche(re)s Rahmenkonstrukt, wie wir in den kommenden Monaten weiter verfahren. Ausschlaggebend ist stets die amtliche Feststellung der Inzidenzstufe durch das Gesundheitsamt. Seit 16. August sind die Inzidenzstufen im Land ausgesetzt. Wir orientieren uns aber weiterhin danach: Stufe 1 ist unter 10, 2 ist 10 bis 35, 3 ist 35 bis 50, und 4 ist über 50.

Wir wissen im Sommer 2021 deutlich mehr über Covid19 als das vor einem Jahr der Fall gewesen ist. Auch die immer breiter verfügbaren Schutzimpfungen gegen Covid19 sind ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen diese Pandemie. Bitte informiert euch auf 116117 über mögliche Impftermine in der Region. Die örtlichen „ImpfluencerInnen“ @DrCWerner und @ChrissiP81 berichten zudem immer wieder über kurzfristige Impfaktionen in der Gegend, auch mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson, der bereits nach nur einer Impfung wirkt.

Wichtigstes Mittel neben der Impfung – auch in Hinblick auf sich verbreitende oder noch kommende Virusvarianten – sind nach aktuellem Wissensstand immer noch medizinische Mund-Nasenbedeckungen. Bitte tragt diese daher immer, wenn sie nach unseren Regeln erforderlich sind. Auch dann, wenn ihr bereits vollständig geimpft seid.

Was gilt, in Kürze

  • In den Inzidenzstufen 1, 2 und 3: Allgemeiner Publikumsbetrieb mit den unten aufgeführten Regeln. Seit dem 16. August 2021 ist der Zutritt nur noch nach Vorlage eines 3G-Nachweis erlaubt. Das heißt, entweder muss ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden, oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest. Update September: Laut Landesverordnung gilt auch die Vorlage eines SchülerInnen-Ausweis als negativer Test. Momentan sind aber noch Ferien und wir sind gespannt, wie der Übergang in die Testungen an den Schulen geht. Bitte bringt vorerst trotzdem einen tagesaktuellen Schnelltest mit.
  • Inzidenzstufe 4: Kein öffentlicher Betrieb, nur Wartungs- und Unterhaltsmaßnahmen. Betrieb im Rahmen der Regeln der Coronaverordnung, oberhalb der 50er-Inzidenzschwelle jedoch nur für Menschen mit Impf- oder Genesenennachweis.
  1. Der Zutritt zum Haus ist nicht erlaubt für Personen,

    1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
    2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen
    3. die keinen 3G-Nachweis vorlegen oder auf Nachfrage nach einem 3G-Nachweis rumzuschwurbeln anfangen.
  2. Bitte betretet den Hauskomplex nur über die Haustür Nummer 7 und wascht nach Ankunft die Hände mit Wasser und Seife. Danach ist eine Registrierung für eine eventuell notwendige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörde erforderlich.

    1. Je Veranstaltung/Gruppentreffen wird eine Person bestimmt, die sich als verantwortlich in das Formular einträgt und darauf achtet, dass die Kontaktnachverfolgungsdaten lesbar und richtig ausgefüllt werden.
  3. Beim Aufenthalt im Haus ist immer ein Abstand von wenigstens 1,50 Metern zwischen Personen einzuhalten, auch bei Bewegungen auf Verkehrsflächen.

  4. In den Innenräumen muss stets eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Pflicht zum Tragen solch einer Maske gilt nicht

    1. beim Aufenthalt außen (z.B. Innenhof), sofern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten wird
    2. bei Alleinearbeit als eine Person in einem Raum, sofern die Tür zum Rest des Hauses geschlossen gehalten und der Raum (mindestens 10 Minuten über die Nutzung hinaus) gelüftet wird („sonstige bauliche Maßnahme“ gemäß CoronaVO)
  5. Die Innenräume müssen während der Nutzung so gut wie möglich gelüftet werden. Zusätzlich oder ersatzweise (z.B. bei intensivem Regenwetter oder Sturm) kann eine der privat beschafften Luftfilteranlagen betrieben werden.

Das vollständige Hygienekonzept liegt am Eingang von Weinhof 7 zur Einsicht aus.