Stellungnahme des Verschwörhaus e.V. zur Beschlussvorlage GD 311/22

Am 08.11.2022 haben wir dem Gemeinderat der Stadt Ulm eine Stellungnahme zu der am 10.11.2022 im Hauptausschuss zur Abstimmung vorgelegten Beschlussvorlage GD 311/22 gesendet. Um wieder zu transparenterer Kommunikation zurückzufinden, teilen wir hier die Stellungname als Volltext:

Am 10.11.2022 soll im Hauptausschuss über die Beschlussvorlage GD 311/22 abgestimmt werden. Der Antrag greift auch einen Antrag der CDU Fraktion vom 02.08.2022 über die Rückforderung und Streichung von Zuschüssen an den Verschwörhaus e.V. und einen Antrag der SPD Fraktion vom 20.06.2022 zur Befassung mit dem Verschwörhaus auf.

Wir erhielten die Beschlussvorlage am 28.10. Bislang wurde uns leider nicht angeboten in der Hauptausschusssitzung zu den Darstellungen der Verwaltung selbst Stellung zu beziehen oder auf Fragen zu antworten.

Wir möchten daher mit dieser Stellungnahme folgendes schriftlich vorab festhalten:

  • Die Darstellung der Verwaltung zu den Abläufen rund um die Verhandlungen mit uns ist unseren Erinnerungen und den uns vorliegenden Belegen nach in einem bedenklichen Maß einseitig und verzerrend unvollständig. Wesentliche Sachverhalte sind nicht mit unseren Aufzeichnungen in Einklang zu bringen.
  • Die Verwaltung scheint durch eine rückwirkende Umschreibung der Geschichte die Zustimmung des Gemeinderats erreichen zu wollen, und weiter den von uns erfundenen und geprägten Namen „Verschwörhaus“ streitig zu machen. Neben der von uns geprägten Identität und Marke, möchte sie die von uns registrierten, bezahlten und bespielten Domains, sowie Social-Media-Accounts und -Profile unter ihre Kontrolle bringen und diese Kanäle ohne uns Ehrenamtliche mit eigenen Inhalten befüllen.
  • Außerdem soll der in GD 056/21 bereits bis Ende 2023 bewilligte Zuschuss für das Jugend hackt Lab ab 01.01.2023 gestrichen werden – obgleich wir damit bis heute einen Anteil des öffentlichen Programms im Weinhof anbieten und an dieser Förderung ein Arbeitsvertrag hängt. Offenbar möchte die Verwaltung mit diesen Geldern u.A. Geräte neu beschaffen, derer Verfügbarkeit sie sich durch ihre Aufforderung zu unserem Auszug selbst entzogen hat.

Wir haben in einem kürzlichen Blogpost auf verschwoerhaus.de die Geschichte rund um den Namen und die Verhandlungen ausführlicher dargelegt. Die vollständige Lektüre des recht langen Artikels ist zwar nicht erforderlich, aber bietet unserer Ansicht nach wichtige Hintergrundinformationen zur Auseinandersetzung.

Zusammenfassend bitten wir die Gemeinderatsfraktionen:

  • Trennen Sie die Pläne der Verwaltung für die künftige Bespielung der Räume am Weinhof von unserem Namen „Verschwörhaus“. Niemand hat die Stadt gezwungen, den nachweislich von uns erstmals gebrauchten und von uns mit Inhalten befüllten Namen als Marke anzumelden. Über den laufenden Rechtsstreit möchte sich die Stadt unter anderem auch die von uns über Jahre etablierten Kommunikationskanäle (Websites/Domains, Social-Media-Profile etc.) aneignen. Der Ruf der Stadt hat in der Verwaltungsdigitalisierungsszene bereits unnötig erheblichen Schaden erlitten. Sie können weiteren Schaden von der Stadt abwenden, indem Sie die Stadtspitze auffordern, sich nicht weiter in einen Rechtsstreit zu verrennen, den die Stadt angesichts der bisher von ihr vorgebrachten Belege wohl nicht gewinnen kann. Das Kostenrisiko des Prozesses liegt im mittleren fünfstelligen Bereich, wodurch einerseits unser junger gemeinnütziger Verein massiv bedroht bzw. auf der anderen Seite Steuergelder verschwendet werden.
  • Erhalten Sie die bis Ende 2023 bewilligte Förderung für das Jugend hackt Lab! Ulm ist eine der Vorreiterstädte für das laufende Jugendmedienbildungsprogramm unter dem Label „Jugend hackt“. Wir führen das Programm bis heute weiter fort. Auch nachdem die Verwaltung unseren Auszug aus den Räumen am Weinhof durchgesetzt hat, tragen wir nach wie vor am Weinhof mit diesem Angebot zu den Terminen für die Öffentlichkeit bei. Wir möchten das Jugend hackt Lab auch 2023 weiterführen und als außerschulisches Bildungsprogramm den Ulmer Jugendlichen anbieten.

Stellungnahme zum Antrag der CDU Fraktion (140/22) und der Umwidmung/Streichung der zuvor beschlossenen Förderung für das Jugend hackt Lab Ulm

Jugend hackt ist ein Programm der Berliner Open Knowledge Foundation (OKF) und medialepfade.org – Verein für Medienbildung e.V. zur Förderung des Programmiernachwuchses im deutschsprachigen Raum, mit gesellschaftspolitischem Fokus.

Die Ehrenamtlichen brachten bereits 2015 das Format Jugend hackt in Form von jährlich stattfindenden Hackathons nach Ulm. Circa 40-50 Jugendliche entwickeln dabei eigene Projekte, begleitet von ehrenamtlichen Mentor*innen. Das Programm wurde u.A. dafür 2018 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet, und der Preis wurde auch von Angehörigen des Ulmer Jugend hackt-Teams entgegengenommen.

Eine Befragung von Jugendlichen bei diesen Hackathons im Januar 2018 ergab, dass es der Wunsch vieler Jugendlicher ist, ein regelmäßiges Angebot vor Ort mit strukturiertem Programm sowie offenen Treffen zu haben. Ermöglicht durch eine Anschubfinanzierung der SKala-Initiative und der Deutsche Bahn Stiftung wurde das Jugend hackt Lab-Programm ins Leben gerufen. Von der Open Knowledge Foundation (OKF) zur Bewerbung ausgeschrieben, wurden der Verstehbahnhof in Fürstenberg und das Verschwörhaus in Ulm die deutschlandweit ersten Jugend hackt Lab-Standorte. Von Mai 2019 bis März 2021 wurden diese mit jeweils einer Teilzeitstelle gefördert. Angeschlossen daran wurde das Ulmer Lab von eingeworbenen Drittmitteln des Kindermedienzentrums idee-bw in 2021 gefördert. Zugleich konnte mit BS Software Development ein regionaler Sponsor gewonnen werden. Einen Großteil des Bestehens des Labs deckten somit selbst eingeworbene Drittmittel ab. Ab Ende 2021 ermöglichte die Stadt Ulm per Gemeinderatsbeschluss GD 056/21 die weitere Verstetigung des Jugend hackt Labs bis Ende 2023, welche durch weitere Drittmittel ergänzt wurde. Hierzu sollte seitens der Stadt Ulm die Stelle der Projektleitung ausdrücklich beim Verschwörhaus e.V. angesiedelt werden, da es innerhalb ehrenamtlicher Strukturen einfacher ist, Fördermittel einzuwerben.

Auch nachdem der Verschwörhaus e.V. aus den Räumen des Weinhof 9 ausziehen musste, wurde das Jugend hackt Lab im Weinhof 9 weiter fortgesetzt und Programm angeboten, wie es auch auf der städtischen Homepage beworben wird. Von einer Aufkündigung der Zusammenarbeit mit der Stadt Ulm seitens des Verschwörhaus e.V., wie die Ulmer CDU-UfA-Fraktion unterstellt, kann daher keineswegs die Rede sein. Dies kommuniziert die Stadt Ulm auch öffentlich, wie beispielsweise die Südwest-Presse am 19. Oktober 2022 berichtet. Wörtlich heißt es hier: “Tatsächlich finden in dem Gebäude am Weinhof, das die Stadt weiterhin als Verschwörhaus betreibt, Veranstaltungen statt, etwa das Jugend hackt Lab oder Tanzkurse.” (Hervorhebung Verschwörhaus e.V.) Ebenso sei erwähnt, dass sich innerhalb des Projekts jeweils pro Termin zwei bis vier ehrenamtliche Mentor*innen aus den Reihen der Community rund um den Verschwörhaus e.V. engagieren und hierzu in die Räumlichkeiten des Stadtlabors kommen, um das Jugend hackt Lab zu begleiten.

Der Verschwörhaus e.V. ist immer gesprächsbereit, bisher sowie weiterhin. Das Fortbestehen des seit 2019 vorhandenen Angebots der Jugendbildung soll wegen einer etwaigen Raumänderung nicht gefährdet werden, denn im Zentrum steht für den Verschwörhaus e.V., dass Jugendliche sich auch im Jahre 2023 durch Teilnahme am Jugend hackt Lab fortbilden können.

Aus Sicht des Verschwörhaus e.V. stellt die Förderung nach GD 056/21 zweckgebundene Mittel für Jugendnachwuchsbildung in den Jahren 2021-2023, die ausschließlich dazu dienen, eine Personalstelle, Arbeitsmittel und Reisekosten, Lohnbürokosten und die Veranstaltungskosten abzudecken. Dies wurde und wird erfüllt. Alle Aufgaben, die zur Organisation der Personalstelle anfallen, werden ehrenamtlich erbracht. Eine etwaige Veränderung des räumlichen Veranstaltungsortes rechtfertigt eine Einstellung der Förderung nicht. Da die Stadt Ulm die Mittel von 33.500€ laut GD 311/22 für anderweitige Zwecke umwidmen will, ist eine Einstellung der Förderung auch nicht durch ein etwaiges Haushaltsdefizit 2023 begründbar. Es fehlt somit an einer hinreichend fundierten Begründung für die Einstellung dieser Förderung.

Zu guter Letzt bitten wir den Gemeinderat, die Abstimmung für die Streichung der Förderung auch vor dem Hintergrund zu überdenken, dass an diesen Geldern direkt ein Arbeitsvertrag hängt. Für unseren Arbeitnehmer steht diese kurzfristig drohende Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses der angenommenen Planungssicherheit einer bewilligten Förderung entgegen; unserem Verein als Arbeitgeber bliebe mit weniger als 2 Monaten Vorlauf zum Ende des Jahres hin keine ausreichende Zeit mehr, den Arbeitsvertrag rechtzeitig zu beenden. Der Verein bliebe auf den Lohnkosten eines durch die bewilligte Förderung nach Treu und Glauben geschlossenen Arbeitsvertrages sitzen. Gemäß der hier gebotenen Sorgfaltspflicht weisen wir auch darauf hin, dass wir uns rechtliche Schritte bei diesem Punkt vorbehalten müssen.

Stellungnahme zum Antrag der SPD Fraktion (121/22)

Der Antrag der SPD Fraktion wird in Abschnitt 3 der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung behandelt. In der Beschlussvorlage werden hierbei jedoch unserer Meinung nach einige Sachverhalte verfälscht und verkürzt dargestellt.

Zunächst möchten wir deutlich unterstreichen, dass wie in GD 311/22 beschrieben die Stadtverwaltung das Zustandekommen des Nutzungsvertrages an die Rücknahme des Widerspruchs des Vereins zur Markenanmeldung geknüpft hat. Eine Möglichkeit den Nutzungsvertrag zu unterzeichnen ohne das uns zustehende Widerspruchsrecht aufzugeben, wurde uns nicht eingeräumt. Die Stadt wollte also offensichtlich das bestehende Machtgefälle ausnutzen und uns auf diesem Weg dazu bringen, nach monatelangen Verhandlungen letztendlich ihre Standpunkte ohne Hinterfragen zu akzeptieren.

Am 13.06.2022 wurden wir belegbar, entgegen der Aussage in GD 311/22, erst nach Tausch der Schlösser per E-Mail informiert. Wie dieser Tausch zu einem „ordentlichen Prozess“ beigetragen haben soll ist uns bis heute unklar. Wir konnten uns jedoch mit dem neuen Projektleiter Stadtlabor schnell auf eine Lösung für diesen Prozess einigen. Diese beinhaltete zum einen, dass wir wieder selbstständig Zugang mit neuen Schlüsseln bekamen, und zum anderen wie beschrieben die Separierung des städtischen Inventars von dem des Vereins vorgesehen wurde. Hier möchten wir der Darstellung der Stadt hinzufügen, dass die Separierung nahezu vollständig von uns Ehrenamtlichen durchgeführt werden musste und eine Vielzahl unentgeltlicher Arbeitsstunden gekostet hat.

Abschließen möchten wir, indem wir die bisher letzte und stärkste Eskalation der Stadtverwaltung nochmal etwas beleuchten. Seit Antragstellung durch die SPD Fraktion haben wir eine Unterlassungsklage der Stadt Ulm erhalten, mit einem von ihr festgelegten Streitwert im sechsstelligen Bereich; damit verbunden ist folglich ein Prozesskostenrisiko im mittleren fünfstelligen Bereich. Neben dem unnötigen Kostenrisiko, welches gegebenenfalls die Stadtkasse zu tragen hat (und anderenfalls unseren gemeinnützigen Verein bedroht), wurde dieser weitere Schritt von Herrn OB Czisch der Presse gegenüber als notwendig beschrieben. Die Stadt sei dazu “gezwungen” diesen Schritt zu gehen. Wir Ehrenamtlichen haben die Stadtverwaltung weder zu einer Anmeldung der Wort- und Bildmarke Verschwörhaus, noch zur Abmahnung oder der dann folgenden Klage gegen uns “provoziert” (Wortwahl von OB Cisch in SWP+ am 19.10.2022). Keiner dieser Schritte war notwendige Konsequenz, sondern jeweils bewusste Entscheidungen der Stadtspitze. Auch wenn der Sachverhalt nun in den nächsten Monaten gerichtlich geklärt werden muss, würden wir es sehr begrüßen wenn der Beschluss – wie im Antrag der SPD Fraktion angeregt – auch um eine “zeitnahe, detaillierte öffentliche Aufarbeitung” ergänzt wird, die den Tatsachen des Konflikts und seines Zustandekommens entspricht und beide Seiten der Auseinandersetzung berücksichtigt.