Stellungnahme und Ausblick zum Urteil im Markenrechtsstreit

Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Stuttgart am 24.04.2023 im Namenrechtsstreit zwischen der Stadt Ulm und uns der Klage der Stadt in allen Punkten stattgegeben. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil ist unter dem Aktenzeichen 17 O 191/22 nun auch bei openjur.de auffindbar. Wir haben bereits die Nachricht erhalten, dass die Stadt uns über den Weg der im Urteil genannten vorläufigen Vollstreckbarkeit sehr bald das Führen des Namens „Verschwörhaus“ untersagen lassen wird, wenn wir ihn nicht sofort ändern. Wir lassen derzeit noch prüfen, welche weiteren rechtlichen Optionen für uns erfolgversprechend sein könnten. Damit wir aber nicht auch noch die Kosten für eine vorläufige Vollstreckung tragen müssen, setzen wir bereits jetzt die notwendigen Schritte um, um unseren Vereinsnamen, unsere Website, unsere Social-Media-Kanäle und unser sonstiges öffentliches Auftreten wenigstens interimsweise auf einen vorläufigen anderen Namen umzustellen.

Die Begründung des Gerichts

Wie in der Urteilsbegründung nachlesbar ist, ist das Gericht der Argumentation der Stadt in sehr weiten Teilen gefolgt. Die Stadt behauptet bis heute — unserer Meinung nach immer noch fälschlicherweise — dass die Räume am Weinhof von Anfang an unter dem Namen „Verschwörhaus“ eine städtische Einrichtung sein sollten.

In seiner Begründung hat das Gericht viele unserer Belege nicht gewürdigt. Dass sich Oberbürgermeister Czisch 2016 in der Zeitung sowie im Gemeinderatsprotokoll des Beschlusses für ein „Stadtlabor“ zitieren ließ, „dass die Stadt nur anschiebe. Es sei kein kommunales Projekt.“ findet sich in der Urteilsbegründung ebenso wenig wie die Hinweise auf den (bereits 2016 mit dem OB besprochenen) Verein der Aktiven in der Gemeinderatsdrucksache (GD) 125/17 oder die Selbstverwaltungsstrukturen in der GD 234/20. Diese Gemeinderatsdrucksachen wurden jeweils von der Verwaltung ausgearbeitet und vom Gemeinderat so beschlossen.

Das Gericht hätte durchaus argumentieren können, dass die Marke uns Ehrenamtlichen zustehen soll, ob nun sogar als Etablissementbezeichnung oder nicht. Schließlich hatten wir den Namen zuerst öffentlich verwendet, die Räume von Anfang an umfangreich mit Inhalten, Einrichtung und Leben befüllt, die Website unter dem passenden Domainnamen eingerichtet, gezahlt und gepflegt, diverse Social-Media-Kanäle bespielt, uvm… Das Gericht nennt zwar unseren Einsatz und unser Engagement – wir hätten dadurch jedoch keine eigenen Namensrechte erworben, sondern die Etablissementbezeichnung nebst Logo für die Stadt erst begründet (Rn. 107). Auch all die Belege für unsere Verfasstheit schon vor der Vereinsgründung werden im Urteil schlicht nicht erwähnt, und dadurch auch nicht rechtlich eingeordnet. Wir hatten unseren Aufwand schließlich im Vertrauen auf das Wort des Oberbürgermeisters betrieben, und nicht etwa um für die Stadt eine Marke zu etablieren, mit der sie nun tun kann was sie will.

Im Urteil finden sich darüberhinaus noch einige sachlich falsche Angaben, die offenbar direkt aus den Schriftsätzen der Stadt übernommen wurden, obgleich wir diese bereits mit Belegen bestritten hatten. Auch die Darstellung zeitlicher Abläufe deckt sich nicht mit der belegbaren Zeitleiste. Hier werden wir jeweils eine Tatbestandsberichtigung beantragen.

Berufung und Interimsname

Wir haben rechtlich die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Streitwert wurde vom Gericht nochmals ohne weitere Begründung erhöht (Rn. 24 im Urteil), was die Kosten für diesen Schritt deutlich in die Höhe treiben würde. Wir beraten uns derzeit noch mit unserer Anwältin, wie weitere Schritte aussehen könnten, und welche Folgen und Erfolgsaussichten diese jeweils hätten. Bedauerlicherweise verfügt die Stadt, im Gegensatz zu uns, über viel Geld und hauptamtliche Angestellte, die sie für solch einen Rechtsstreit gegen eine Ehrenamtscommunity einsetzen kann. Umso mehr haben wir uns über Angebote weiterer juristischer Unterstützung bei der Analyse der Urteilsbegründung gefreut, die uns in den letzten Tagen erreicht haben :)

Egal aber ob wir in Berufung gehen möchten oder nicht: Die Stadt wird laut eigener Aussage die vorläufige Vollstreckung beantragen, falls wir nicht zügig die Nutzung des Namens einstellen. Dieser Schritt wäre zusätzlich mit Kosten für uns verbunden.

Das heißt, dass wir gerade daran arbeiten, in den nächsten Tagen alle unsere Aktivitäten vorläufig auf einen anderen Namen umzuziehen, da wir nicht mehr unter dem bisherigen Namen auftreten dürfen. Die 2016 unmittelbar nach der Öffnung der Räume am Weinhof durch uns registrierte Domain und unsere Social-Media-Accounts müssen wir zwar nicht an die Stadt abgeben, müssen aber unter anderen Domain- und Accountnamen auftreten und dürfen unter den ursprünglichen URIs keinerlei Inhalte mehr anbieten, die in Konkurrenz zur Marke der Stadt stehen. Auch Weiterleitungen sind uns wohl nicht gestattet – so sehr es uns schmerzt, dass wir damit leider ganz im Stil einer Behörde eklatant gegen ein Grundprinzip des Web verstoßen.

Stadt Ulm darf Name nun nach eigenem Gutdünken bespielen

Die Stadt Ulm darf unterdessen mit dem ursprünglich von uns erdachten Namen am Weinhof auftreten und darunter jedes Programm veranstalten, das sie für richtig hält. Dies beinhaltet natürlich auch Programm, das wir eher für Digitalisierungs- und Beteiligungstheater halten würden, und worüber wir uns in der Vergangenheit in einem konstruktiv-kritischen Austausch mit der Stadtverwaltung zu befinden geglaubt haben. Der unserer Ansicht nach schon durch den Umgang der Stadt mit uns Ehrenamtlichen angeknackste Name darf auch über eine eventuelle Berufungsphase hinweg durchgehend stadtseitig mit Inhalten befüllt werden, denen wir gelinde gesagt kritisch gegenüberstehen.

Bisherige Kosten und Verwendung von Spenden

Die entstandenen Kosten für das bisherige Verfahren sind substanziell. Das Landgericht Stuttgart hat festgelegt, dass wir als unterlegene Partei 5/6 der angefallenen Gerichtskosten der ersten Instanz übernehmen müssen. Damit haben wir bislang insgesamt folgende Kosten zu tragen:

  • 2.171,50 €, Abmahnkosten durch die Stadt, von August 2022 (außergerichtlich)
  • 14.414,38 € (5/6 von 17.297,26 €), gegnerische Anwaltskosten lt. Tabelle + Gerichtskosten 1. Instanz (LG Stuttgart) — finale Beträge stehen noch nicht fest, fallen aber in diese Größenordnung
  • Bisher über 16.000€ eigene Kosten für Widersprüche gegen die EUIPO-Markenanmeldungen und Rechtsberatungs- und Anwaltskosten

Ein Teil dieser Kosten wurde bereits fällig und ist bezahlt. Wir konnten hierfür Rücklagen des Vereins und die in den letzten 12 Monaten sagenhaften ~8.000€ an Spenden „für schlechte Zeiten“ aus der Community und von Sympathisant*innen nutzen. Ein signifikanter Teil der Kosten ist aber noch offen und wird in den kommenden Tagen fällig falls wir nicht weiter vor Gericht streiten.

Sollten wir Berufung einlegen, müssten wir bei einer vorläufigen Vollstreckung wohl zunächst nur die Abmahnkosten der Stadt bezahlen. Der restliche Teil dieser Summe ist bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens nicht sofort fällig. Sollte in der zweiten Instanz sogar Revision zugelassen werden, könnte es gar bis vor den Bundesgerichtshof gehen. Das mit jeder Instanz steigende Gesamtkostenrisiko schwebt dann natürlich bis zum Ende des Instanzenzugs über unserem Verein.

Die zu erwartenden Kosten für eine Fortsetzung des Rechtsstreits wären immens. Eine Berufung geht grob abgeschätzt minimal mit folgendem zusätzlichen Kostenrisiko einher:

  • ca 22.500 €, Berufung in 2. Instanz (Oberlandesgericht): Eigene + gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten
  • ca 29.720 €, 3. Instanz (ggf. Revision beim BGH): Eigene + gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten

Für eine Kommune wie Ulm sind solche Beträge im Rahmen eines aus öffentlichen Geldern finanzierten Rechtsstreits kein Problem. Prozesskostenhilfe zu beantragen wäre für uns zwar eine Möglichkeit dieses Machtgefälle wenigstens abzuschwächen, bedingt aber eine detaillierte Offenlegung der Vereinsfinanzen — samt aller Sachwerte. Die Veräußerung dieser Sachwerte stünde in der Regel vor einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dank der Zweckgebundenheit einiger unserer durch Sachspenden entstandenen Sachwerte wäre eine exakte Aufstellung veräußerbarer Gegenstände zudem knifflig und zeitintensiv — ganz zu schweigen von der eigentlichen Aufgabe, verschiedenste Sachwerte dann tatsächlich für bares Geld zu veräußern. Am Ende hätten wir im Zweifel einen Rechtsstreit um den Namen in zweiter oder sogar dritter Instanz durchgefochten, aber nicht einmal mehr Equipment übrig um unserer eigentlichen ehrenamtlichen Arbeit nachgehen zu können.

Wir möchten diesen Zwischenbericht vorlegen, um klar aufzuzeigen, welchen Druck eine öffentliche Verwaltung (und durch die Erhöhung des ohnehin schon hohen Streitwertes in diesem Falle leider auch das Gericht) mit so einer Klage auf einen Verein wie den unsrigen ausüben kann, und wo die Schwierigkeiten in der Verteidigung gegen Klagen dieser Art konkret liegen.

Die guten Nachrichten zum Schluss

Uns erreichen nach wie vor nicht nur großzügige Spenden, sondern auch unterstützende Nachrichten und vielfältige Supportangebote. Das ist für unsere ehrenamtliche Gruppe — bei all der nun seit gut eineinhalb Jahren laufenden Belastung durch diesen, unserer Ansicht nach, völlig unnötigen und für sie selbst schädlichen Klageweg der Stadt — immer wieder ein großer Hoffnungsschimmer.

Neben den vielen Sympathiebekundungen haben wir in den vergangenen Monaten vor allem aus dem Umfeld örtlicher IT- und IT-naher Unternehmen gleich mehrere Angebote für temporäre Räume bekommen. Das freut uns sehr, denn neben dem rund um den Digitalen Wandel dringend notwendigen Wissenstransfer in die öffentliche Verwaltung hinein, möchten wir – wie von Anfang an am Weinhof – natürlich vor allem vielfältige Angebote für die engagierte und interessierte Öffentlichkeit anbieten.

Von der offenen Werkstatt über das Elektronik- und Lötlabor, von Frauen und Computerkram (F.U.C.K.) bis zum OpenStreetMap-Workshop, von Workshops mit den deutschlandweiten Vorreiter*innen rund um Open Data bis hin zum Einstiegsworkshop rund um Wikipedia, von der TTN-Gruppe über Jugendangebote und das Nähcafé – in unseren verteilten Lagern wartet seit beinahe einem Jahr eine ganze Menge wertvolles Inventar sehnlichst darauf, für all diese Angebote endlich wieder von einem breiten Publikum genutzt werden zu können. Wir möchten bald wieder auch ein physischer und offener Ort für Austausch, Diskussion, Selbstermächtigung und eine gehörige Portion „einfach mal machen!“ sein.

Aufgrund der noch offenen Aufgaben rund um das Urteil sind wir immer noch etwas vage. Nur soviel sei nach diesem Jahr der eingeschränkten Kommunikation vorab endlich erlaubt zu sagen: Verfolgt weiter unsere Social-Media-Kanäle, denn wir freuen uns darauf, euch hoffentlich schon in Kürze positive Neuigkeiten berichten zu können. Vorerst wird dies zwar nicht mehr unter dem gewohnten Namen geschehen. Aber eventuell gibt es schon sehr bald wieder eine geöffnete Türe und unsere bekannten Inhalte.

Unterstützung

Wir freuen uns über die vielen Unterstützungsmails und Spenden, die uns erreichen. Wer uns weiterhin unterstützen möchte, kann das am besten über einen regelmäßigen Beitrag tun – denn damit können wir verlässlicher planen und haushalten. Die bequemste Art ist die Einrichtung einer Dauerspende bei betterplace. Mit einer Fördermitgliedschaft in unserem Verein kannst du natürlich auch direkt mit einem Dauerauftrag zu einem selbstbestimmten Ort für Stadtgestaltung beitragen. Mehr hierzu auch auf unserer Spendenseite.

Urteil im Markenrechtsstreit

Heute erließ das Landgericht Stuttgart ein Urteil im Markenrechtsstreit der Stadt Ulm gegen uns. Das Gericht gab leider in allen Klagepunkten der Stadt recht 😔

Wir haben das ausführliche Urteil noch nicht mit unserer Anwältin begutachten können, wissen also aktuell noch nicht wie es im rechtlichen Streit die nächsten Tage weiter geht.

Insgesamt halten wir das Urteil jedoch sehr klar für ein problematisches Signal an das Digitale Ehrenamt in Deutschland. Meist sind Gemeinschaften wie die unsrige an klugen technischen Lösungen und Zielsetzungen interessiert, und arbeiten daher schnell wechselnd an verschiedenen Projekten, anstatt sich direkt mit der Etablierung rechtlicher Strukturen (wie eines e.V.) zu beschäftigen. Gerade für diese Art des Engagements war das Ulmer Projekt “Stadtlabor” ursprünglich einmal gedacht. Wie muss sich eine Community wie wir nun in Zukunft verhalten, um nicht Gefahr zu laufen, dass ihre ehrenamtlichen Leistungen von (finanziell oder politisch) mächtigeren Fördergeber:innen vereinnahmt werden?

Es wird in den nächsten Tagen sicherlich mehr Gelegenheit geben sich diese und ähnliche Fragen zu stellen und in Diskussionen zu beantworten. Aktuell sind wir vom Tag etwas erschöpft, und haben euch bei weiterem Lesebedarf hier nur den Hinweis auf unsere Tweet-Threads zum Thema, sowie erste Artikel über die genauere Begründung des Urteils.

Kurz- oder langfristig müssen wir laut aktuellem Sachstand — und je nachdem was bei der Beratung mit unserer Anwältin herauskommt — evtl. unseren Namen aufgeben und beispielsweise diese Website, unsere Social Media-Accounts und unseren Verein stilllegen oder umbenennen.

Sicher ist bisher nur eines: Wir werden als Community weiter gemeinsam an Digitalisierungsthemen arbeiten, und die selbstbestimmte Entwicklung unserer Zivilgesellschaft fördern und fordern. Nicht zuletzt eure bisherige, großartige Unterstützung bestärkt uns darin, in dieser Richtung weiter zu machen, und wir nehmen natürlich, solange es hier noch geht, auch weiterhin Spenden über unser Spendenformular an 😊

Weitere Updates folgen, hoffentlich sehr bald!

Kleines Update zum Markenrechtsstreit

Hello World!

In Anbetracht einiger Nachfragen zum aktuellen Stand des Markenrechtsstreits zwischen der Stadt Ulm und dem Verschwörhaus möchten wir ein kleines aber feines Lebenszeichen von uns geben.

Vorneweg ein kurzer Recap über die Geschehnisse seit Beginn des Jahres:

Am 24. Januar war der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Stuttgart. Bei diesem mündlichen Termin ging es primär darum, zu ermitteln, ob ein Vergleich - also eine außergerichtliche Einigung ohne richterlichtes Urteil - zwischen den Parteien möglich und realistisch ist. Letztendlich kam der vorsitzende Richter während der Verhandlung zu dem Schluss, dass ein Vergleich eher nicht absehbar ist und die Auseinandersetzung an diesem Tag nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann.

Es wurde daher vom Gericht entschieden, den Prozess im schriftlichen Verfahren fortzuführen – d.h. es wurden von unserer Anwältin und dem Anwalt der Stadt weitere Schriftsätze über das Gericht ausgetauscht, um Sachverhalte vorzutragen, zu kommentieren oder zu bestreiten. Außerdem wurde ein Verkündungstermin für den 21. März 2023 angesetzt, an dem das Gericht entweder direkt ein Urteil sprechen oder die weitere Beweisaufnahme verkünden hätte können (beispielsweise mit Zeugenbefragungen in zusätzlichen Verhandlungsterminen).

Ausgehend von den von uns eingereichten Dokumenten hätte sich die Lage eigentlich bereits am ersten Verhandlungstag klar zu unseren Gunsten klären können - auch weil die Stadt (unserer Einschätzung nach) ihre Behauptungen bisher größtenteils nicht belegt hat und eine von Woche zu Woche interessanter werdende Interpretation der Geschichte um unser aller Verschwörhaus präsentiert. Wie euch sicherlich an diesem Punkt aufgefallen ist, liegt der 21. März inzwischen der Vergangenheit. Was ist also passiert?

Eine neue Markenanmeldung! 🎉

Die Stadt Ulm hat am 19. Januar, also wenige Tage vor dem ersten Verhandlungstermin, einen Antrag auf Anmeldung für die Marke Verschwörhaus beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Zum Zeitpunkt der Verhandlung war dieser Antrag öffentlich noch nicht einsehbar, und wurde vom städtischen Anwalt weder dem Gericht noch uns mitgeteilt. Eine erfolgreiche Markenanmeldung beim DPMA böte der Stadt möglicherweise ein direkteres Verbietungsrecht zur Nutzung der Marke, und nötigt uns somit erneut zu einer kurzfristigen Reaktion durch Absprachen mit unserer Anwältin. An dieser Stelle möchten wir, natürlich ohne jeglichen thematischen Bezug, einen Hinweis auf einen interessanten Wikipedia-Artikel verlinken.

Nachdem wir diese Anmeldung der Marke beim DPMA wie auch schon bei der EU-Markenanmeldung selbst entdeckten und daraufhin über unsere Anwältin dem Gericht kommunizierten, nehmen wir an, dass sich das Gericht mitunter auch deshalb zu einer Fristverschiebung entschied. Ein neuer Verkündungstermin wurde auf den 18. April 2023 verlegt. Seitdem gingen noch einige weitere Schriftsätze hin und her, und aufgrund gerichtsinterner Gründe wurde auch dieser Termin noch einmal verschoben auf den 24. April 2023.

Die Auseinandersetzung vor Gericht läuft also aktuell noch, und wird vermutlich auf absehbare Zeit weitergehen, falls das Gericht bis zum 24. April nicht aufgrund der bisher vorliegenden schriftlichen Belege zu einer eindeutigen Entscheidung kommen sollte.

Die Öffentliche Darstellung seitens der Stadt

Das immer wieder auch öffentlich vorgetragene Narrativ der Stadt Ulm, demzufolge sie gezwungen gewesen wären uns zu verklagen weil es ja nun zwei Verschwörhäuser gäbe und das die Öffentlichkeit verwirre, ist selbstverständlich grober Unfug. Wie auch schon in unserem ausführlichen Update von 2022 dargelegt, trug das 2016 zur Anschubfinanzierung unserer Aktivitäten ins Leben gerufene, städtische Projekt stets den Namen “Stadtlabor”. Wir verwendeten unseren Namen, “Verschwörhaus”, schon früher in der Öffentlichkeit und waren auch all die Jahre diejenigen, die den Namen mit Leben füllten und bekannt machten. Noch während der Verhandlungen um einen Nutzungsvertrag betonten wir von unserer Seite aus immer wieder, dass man durch eine klare Namenstrennung, also durch eine Zuordnung städtischer Aktivitäten zum “Stadtlabor” und ehrenamtlicher Aktivitäten zum “Verschwörhaus”, viele Missverständnisse bis hin zu Streitigkeiten vermeiden und weiterhin zusammenarbeiten könnte. Das Interesse der Stadt Ulm an unserem Namen war jedoch anscheinend zu groß, um noch eine rationale und auf faktischen Argumenten basierende Lösung anzustreben. Stattdessen wurden wir von der Stadt abgemahnt, verklagt und jetzt vor Gericht gezerrt um uns zur Aufgabe unseres Namens zu zwingen. Währenddessen strickt die Stadt in der Öffentlichkeit ein immer absurderes Narrativ, demzufolge wir diejenigen seien die der Stadt etwas wegnehmen oder gar sie verklagen hätte wollen.

Es muss zwar leider aufgrund des laufenden Rechtsstreites weiterhin einem späteren Datum vorbehalten bleiben, die extrem irritierenden Darstellungen in den anwältlichen Schriftsätzen der Stadt fundiert und mit Belegen öffentlich geradezuziehen. Wir hoffen dennoch, dass dieser kurze Post wenigstens die aktuelle Öffentlichkeitsarbeit der Stadt etwas einordnen kann.

Die aus unserer Sicht sehr eindeutige Faktenlage stimmt uns jedenfalls nach wie vor positiv und ermutigt uns, den nicht ganz leichten Weg dieses Rechtsstreits weiter zu gehen.

Positiver Ausblick

Um nicht immer nur über Anstrengendes zu berichten, möchten wir gerne mit ein paar positiveren Worten schließen.

Communities finden unter schwierigen Bedingungen oft einen Fokus, der ohne äußere Einflüsse so nie entstehen hätte können. Uns fällt zumindest auf, dass uns die letzten ca. 18 Monaten fest zusammengeschweißt haben. Wir haben gemeinsam richtig Lust, unser Ziel eines offenen Hauses, in dem Digitalisierung von Bürger:innen mitgestaltet und Kreativität erlebt und ausgelebt werden kann, mit all unseren Erfahrungen der letzten Jahre noch besser umzusetzen. Wir arbeiten daher aktuell an großen Neuerungen für unser “Hausi”, und können es kaum erwarten sehr bald endlich mehr dazu sagen zu können!

Uns erreichten über Flurfunk in den letzten Wochen jedoch mehrfach Schilderungen, nach denen wohl einzelne Akteure aus der Verwaltung versuchen, unsere gerade in Entstehung befindlichen Pläne aufzudecken. Aufgrund der oben geschilderten Situation und des bisherigen Vorgehens der Stadt fürchten wir, dass dies geschieht, um uns bei der Umsetzung unserer Zukunftspläne weitere Steine in den Weg zu legen. Wir sind daher mit Ankündigungen derzeit sehr vorsichtig und müssen euch noch ein wenig vertrösten – Sorry! Aber wir möchten erneut ein fettes DANKE an alle raushauen, die uns in den letzten Monaten Interesse, Unterstützung und Mitgefühl entgegen gebracht haben!

Ihr stärkt uns den Rücken und zeigt uns, dass wir in die richtige Richtung laufen 😊

Hoffentlich konnten wir trotz der sehr vagen Andeutungen transportieren, dass bei uns nicht zuletzt durch die spannenden äußeren Umstände einiges ins Rollen gekommen ist, und wir uns auf die nächsten Wochen richtig freuen!

Cheers und bis bald!

Eure Verschwörhaus-Gemeinschaft

PS: Auch für die nächsten Tage und Wochen ist weitere Unterstützung natürlich gerne gesehen, und wird von uns nicht nur für anwaltliche Kosten, sondern auch für spannende neue Hausi-Projekte verwendet werden.

Update des Artikels: 2022-04-19, Formulierung in Absatz über öffentliche Darstellung seitens der Stadt leicht angepasst, keine inhaltliche Änderung (diff)