Stellungnahme und Ausblick zum Urteil im Markenrechtsstreit

Stellungnahme und Ausblick zum Urteil im Markenrechtsstreit

Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Stuttgart am 24.04.2023 im Namenrechtsstreit zwischen der Stadt Ulm und uns der Klage der Stadt in allen Punkten stattgegeben. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil ist unter dem Aktenzeichen 17 O 191/22 nun auch bei openjur.de auffindbar. Wir haben bereits die Nachricht erhalten, dass die Stadt uns über den Weg der im Urteil genannten vorläufigen Vollstreckbarkeit sehr bald das Führen des Namens „Verschwörhaus“ untersagen lassen wird, wenn wir ihn nicht sofort ändern. Wir lassen derzeit noch prüfen, welche weiteren rechtlichen Optionen für uns erfolgversprechend sein könnten. Damit wir aber nicht auch noch die Kosten für eine vorläufige Vollstreckung tragen müssen, setzen wir bereits jetzt die notwendigen Schritte um, um unseren Vereinsnamen, unsere Website, unsere Social-Media-Kanäle und unser sonstiges öffentliches Auftreten wenigstens interimsweise auf einen vorläufigen anderen Namen umzustellen.

Die Begründung des Gerichts

Wie in der Urteilsbegründung nachlesbar ist, ist das Gericht der Argumentation der Stadt in sehr weiten Teilen gefolgt. Die Stadt behauptet bis heute — unserer Meinung nach immer noch fälschlicherweise — dass die Räume am Weinhof von Anfang an unter dem Namen „Verschwörhaus“ eine städtische Einrichtung sein sollten.

In seiner Begründung hat das Gericht viele unserer Belege nicht gewürdigt. Dass sich Oberbürgermeister Czisch 2016 in der Zeitung sowie im Gemeinderatsprotokoll des Beschlusses für ein „Stadtlabor“ zitieren ließ, „dass die Stadt nur anschiebe. Es sei kein kommunales Projekt.“ findet sich in der Urteilsbegründung ebenso wenig wie die Hinweise auf den (bereits 2016 mit dem OB besprochenen) Verein der Aktiven in der Gemeinderatsdrucksache (GD) 125/17 oder die Selbstverwaltungsstrukturen in der GD 234/20. Diese Gemeinderatsdrucksachen wurden jeweils von der Verwaltung ausgearbeitet und vom Gemeinderat so beschlossen.

Das Gericht hätte durchaus argumentieren können, dass die Marke uns Ehrenamtlichen zustehen soll, ob nun sogar als Etablissementbezeichnung oder nicht. Schließlich hatten wir den Namen zuerst öffentlich verwendet, die Räume von Anfang an umfangreich mit Inhalten, Einrichtung und Leben befüllt, die Website unter dem passenden Domainnamen eingerichtet, gezahlt und gepflegt, diverse Social-Media-Kanäle bespielt, uvm… Das Gericht nennt zwar unseren Einsatz und unser Engagement – wir hätten dadurch jedoch keine eigenen Namensrechte erworben, sondern die Etablissementbezeichnung nebst Logo für die Stadt erst begründet (Rn. 107). Auch all die Belege für unsere Verfasstheit schon vor der Vereinsgründung werden im Urteil schlicht nicht erwähnt, und dadurch auch nicht rechtlich eingeordnet. Wir hatten unseren Aufwand schließlich im Vertrauen auf das Wort des Oberbürgermeisters betrieben, und nicht etwa um für die Stadt eine Marke zu etablieren, mit der sie nun tun kann was sie will.

Im Urteil finden sich darüberhinaus noch einige sachlich falsche Angaben, die offenbar direkt aus den Schriftsätzen der Stadt übernommen wurden, obgleich wir diese bereits mit Belegen bestritten hatten. Auch die Darstellung zeitlicher Abläufe deckt sich nicht mit der belegbaren Zeitleiste. Hier werden wir jeweils eine Tatbestandsberichtigung beantragen.

Berufung und Interimsname

Wir haben rechtlich die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Streitwert wurde vom Gericht nochmals ohne weitere Begründung erhöht (Rn. 24 im Urteil), was die Kosten für diesen Schritt deutlich in die Höhe treiben würde. Wir beraten uns derzeit noch mit unserer Anwältin, wie weitere Schritte aussehen könnten, und welche Folgen und Erfolgsaussichten diese jeweils hätten. Bedauerlicherweise verfügt die Stadt, im Gegensatz zu uns, über viel Geld und hauptamtliche Angestellte, die sie für solch einen Rechtsstreit gegen eine Ehrenamtscommunity einsetzen kann. Umso mehr haben wir uns über Angebote weiterer juristischer Unterstützung bei der Analyse der Urteilsbegründung gefreut, die uns in den letzten Tagen erreicht haben :)

Egal aber ob wir in Berufung gehen möchten oder nicht: Die Stadt wird laut eigener Aussage die vorläufige Vollstreckung beantragen, falls wir nicht zügig die Nutzung des Namens einstellen. Dieser Schritt wäre zusätzlich mit Kosten für uns verbunden.

Das heißt, dass wir gerade daran arbeiten, in den nächsten Tagen alle unsere Aktivitäten vorläufig auf einen anderen Namen umzuziehen, da wir nicht mehr unter dem bisherigen Namen auftreten dürfen. Die 2016 unmittelbar nach der Öffnung der Räume am Weinhof durch uns registrierte Domain und unsere Social-Media-Accounts müssen wir zwar nicht an die Stadt abgeben, müssen aber unter anderen Domain- und Accountnamen auftreten und dürfen unter den ursprünglichen URIs keinerlei Inhalte mehr anbieten, die in Konkurrenz zur Marke der Stadt stehen. Auch Weiterleitungen sind uns wohl nicht gestattet – so sehr es uns schmerzt, dass wir damit leider ganz im Stil einer Behörde eklatant gegen ein Grundprinzip des Web verstoßen.

Stadt Ulm darf Name nun nach eigenem Gutdünken bespielen

Die Stadt Ulm darf unterdessen mit dem ursprünglich von uns erdachten Namen am Weinhof auftreten und darunter jedes Programm veranstalten, das sie für richtig hält. Dies beinhaltet natürlich auch Programm, das wir eher für Digitalisierungs- und Beteiligungstheater halten würden, und worüber wir uns in der Vergangenheit in einem konstruktiv-kritischen Austausch mit der Stadtverwaltung zu befinden geglaubt haben. Der unserer Ansicht nach schon durch den Umgang der Stadt mit uns Ehrenamtlichen angeknackste Name darf auch über eine eventuelle Berufungsphase hinweg durchgehend stadtseitig mit Inhalten befüllt werden, denen wir gelinde gesagt kritisch gegenüberstehen.

Bisherige Kosten und Verwendung von Spenden

Die entstandenen Kosten für das bisherige Verfahren sind substanziell. Das Landgericht Stuttgart hat festgelegt, dass wir als unterlegene Partei 5/6 der angefallenen Gerichtskosten der ersten Instanz übernehmen müssen. Damit haben wir bislang insgesamt folgende Kosten zu tragen:

  • 2.171,50 €, Abmahnkosten durch die Stadt, von August 2022 (außergerichtlich)
  • 14.414,38 € (5/6 von 17.297,26 €), gegnerische Anwaltskosten lt. Tabelle + Gerichtskosten 1. Instanz (LG Stuttgart) — finale Beträge stehen noch nicht fest, fallen aber in diese Größenordnung
  • Bisher über 16.000€ eigene Kosten für Widersprüche gegen die EUIPO-Markenanmeldungen und Rechtsberatungs- und Anwaltskosten

Ein Teil dieser Kosten wurde bereits fällig und ist bezahlt. Wir konnten hierfür Rücklagen des Vereins und die in den letzten 12 Monaten sagenhaften ~8.000€ an Spenden „für schlechte Zeiten“ aus der Community und von Sympathisant*innen nutzen. Ein signifikanter Teil der Kosten ist aber noch offen und wird in den kommenden Tagen fällig falls wir nicht weiter vor Gericht streiten.

Sollten wir Berufung einlegen, müssten wir bei einer vorläufigen Vollstreckung wohl zunächst nur die Abmahnkosten der Stadt bezahlen. Der restliche Teil dieser Summe ist bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens nicht sofort fällig. Sollte in der zweiten Instanz sogar Revision zugelassen werden, könnte es gar bis vor den Bundesgerichtshof gehen. Das mit jeder Instanz steigende Gesamtkostenrisiko schwebt dann natürlich bis zum Ende des Instanzenzugs über unserem Verein.

Die zu erwartenden Kosten für eine Fortsetzung des Rechtsstreits wären immens. Eine Berufung geht grob abgeschätzt minimal mit folgendem zusätzlichen Kostenrisiko einher:

  • ca 22.500 €, Berufung in 2. Instanz (Oberlandesgericht): Eigene + gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten
  • ca 29.720 €, 3. Instanz (ggf. Revision beim BGH): Eigene + gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten

Für eine Kommune wie Ulm sind solche Beträge im Rahmen eines aus öffentlichen Geldern finanzierten Rechtsstreits kein Problem. Prozesskostenhilfe zu beantragen wäre für uns zwar eine Möglichkeit dieses Machtgefälle wenigstens abzuschwächen, bedingt aber eine detaillierte Offenlegung der Vereinsfinanzen — samt aller Sachwerte. Die Veräußerung dieser Sachwerte stünde in der Regel vor einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dank der Zweckgebundenheit einiger unserer durch Sachspenden entstandenen Sachwerte wäre eine exakte Aufstellung veräußerbarer Gegenstände zudem knifflig und zeitintensiv — ganz zu schweigen von der eigentlichen Aufgabe, verschiedenste Sachwerte dann tatsächlich für bares Geld zu veräußern. Am Ende hätten wir im Zweifel einen Rechtsstreit um den Namen in zweiter oder sogar dritter Instanz durchgefochten, aber nicht einmal mehr Equipment übrig um unserer eigentlichen ehrenamtlichen Arbeit nachgehen zu können.

Wir möchten diesen Zwischenbericht vorlegen, um klar aufzuzeigen, welchen Druck eine öffentliche Verwaltung (und durch die Erhöhung des ohnehin schon hohen Streitwertes in diesem Falle leider auch das Gericht) mit so einer Klage auf einen Verein wie den unsrigen ausüben kann, und wo die Schwierigkeiten in der Verteidigung gegen Klagen dieser Art konkret liegen.

Die guten Nachrichten zum Schluss

Uns erreichen nach wie vor nicht nur großzügige Spenden, sondern auch unterstützende Nachrichten und vielfältige Supportangebote. Das ist für unsere ehrenamtliche Gruppe — bei all der nun seit gut eineinhalb Jahren laufenden Belastung durch diesen, unserer Ansicht nach, völlig unnötigen und für sie selbst schädlichen Klageweg der Stadt — immer wieder ein großer Hoffnungsschimmer.

Neben den vielen Sympathiebekundungen haben wir in den vergangenen Monaten vor allem aus dem Umfeld örtlicher IT- und IT-naher Unternehmen gleich mehrere Angebote für temporäre Räume bekommen. Das freut uns sehr, denn neben dem rund um den Digitalen Wandel dringend notwendigen Wissenstransfer in die öffentliche Verwaltung hinein, möchten wir – wie von Anfang an am Weinhof – natürlich vor allem vielfältige Angebote für die engagierte und interessierte Öffentlichkeit anbieten.

Von der offenen Werkstatt über das Elektronik- und Lötlabor, von Frauen und Computerkram (F.U.C.K.) bis zum OpenStreetMap-Workshop, von Workshops mit den deutschlandweiten Vorreiter*innen rund um Open Data bis hin zum Einstiegsworkshop rund um Wikipedia, von der TTN-Gruppe über Jugendangebote und das Nähcafé – in unseren verteilten Lagern wartet seit beinahe einem Jahr eine ganze Menge wertvolles Inventar sehnlichst darauf, für all diese Angebote endlich wieder von einem breiten Publikum genutzt werden zu können. Wir möchten bald wieder auch ein physischer und offener Ort für Austausch, Diskussion, Selbstermächtigung und eine gehörige Portion „einfach mal machen!“ sein.

Aufgrund der noch offenen Aufgaben rund um das Urteil sind wir immer noch etwas vage. Nur soviel sei nach diesem Jahr der eingeschränkten Kommunikation vorab endlich erlaubt zu sagen: Verfolgt weiter unsere Social-Media-Kanäle, denn wir freuen uns darauf, euch hoffentlich schon in Kürze positive Neuigkeiten berichten zu können. Vorerst wird dies zwar nicht mehr unter dem gewohnten Namen geschehen. Aber eventuell gibt es schon sehr bald wieder eine geöffnete Türe und unsere bekannten Inhalte.

Unterstützung

Wir freuen uns über die vielen Unterstützungsmails und Spenden, die uns erreichen. Wer uns weiterhin unterstützen möchte, kann das am besten über einen regelmäßigen Beitrag tun – denn damit können wir verlässlicher planen und haushalten. Die bequemste Art ist die Einrichtung einer Dauerspende bei betterplace. Mit einer Fördermitgliedschaft in unserem Verein kannst du natürlich auch direkt mit einem Dauerauftrag zu einem selbstbestimmten Ort für Stadtgestaltung beitragen. Mehr hierzu auch auf unserer Spendenseite.