Covid-19-Maßnahmenplan ab Juli 2020, aktualisiert Oktober 2020

Zum 1. Juli 2020 wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg reformiert und einige der bisherigen, separaten Verordnungen wurden darin zusammengefasst. Das erleichtert uns die Einschätzung etwas, wie wir künftig weiter vorgehen müssen, dürfen, können und sollen.

Kurz zusammengefasst der aktuelle Stand: So es die aktuelle Infektionslage zulässt, betreiben wir einen sehr eingeschränkten Öffentlichkeitsbetrieb. Neu-Einweisungen in Geräte und Ausstattung sind in diesem Rahmen vorerst weiterhin nicht möglich. Bei Überschreiten bestimmter Schwellwerte verschärfen wir die Maßnahmen entsprechend.

(Aktualisiert auf die Fassung der CoronaVO vom 19. Oktober 2020)

Ampel-Regelungen und Schwellwerte

  • Bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 in der Region gilt zudem, dass in den Räumen stets eine geeignete (ggf nicht-medizinische) Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
  • Bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 in der Region mit gleichzeitigem Wachstumstrend (R > 1) fallen alle öffentlichen Veranstaltungen und Öffnungszeiten aus. Notwendige Instandhaltungs- und Unterhaltarbeiten im Haus sind unter Beachtung aller Abstands- und Infektionsschutzmaßnahmen erlaubt.
  • Die jeweiligen Verschärfungsstufen werden wieder zurückgenommen, wenn der 7-Tage-Wert mehrere Tage wieder unter dem Schwellwert liegt bzw. wenn erkennbar ist, dass es keinen Wachstumstrend mehr gibt.

Generelle Auflagen

  • Der Zutritt zum Haus ist nicht erlaubt für Personen,
    • die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
    • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
  • Ihr sollt direkt bei Betreten des Hauses die Hände gründlich mit Seife waschen und mit Einmalhandtüchern abtrocknen. Das ist nur in den Toiletten im Treppenhaus Nummer 7 möglich. Deswegen ist die Glastüre in Hausnummer 9 versperrt und soll nicht für Publikum geöffnet werden. Der Zutritt per Chipkarte ist erlaubt, falls Hausnummer 7 versperrt ist.
  • Direkt nach dem Hände waschen ist die Registrierung mit Name, Datum, Uhrzeit und einer Kontaktmöglichkeit erforderlich, damit Gesundheitsamt und/oder Ortspolizeibehörde mit den hinterlassenen Daten ggf. eine Infektionskettennachverfolgung betreiben können. Näheres zur Verarbeitung dieser Daten ist auf den ausliegenden Formblättern festgehalten.
    • Je Veranstaltung/Zusammentreffen ist eine Person als verantwortliche Person auf dem Formblatt einzutragen. In der Regel ist das die Person, die auf- und zuschließt oder das Treffen einberufen hat. Datum und Name der Veranstaltung nicht vergessen!
  • Wenn möglich, sollen sich nicht mehr als 20 Personen in den Verschwörhaus-Räumen befinden. Die aufgestellten Regeln kommen in dem Fall dennoch zur Anwendung. Die absolute Personenobergrenze richtet sich nach dem stets einzuhaltenden Abstand.
  • Beim Aufenthalt im Haus ist immer ein Abstand von wenigstens 1,50 Metern zwischen Personen einzuhalten, auch bei Bewegungen auf Verkehrsflächen.
  • Die Räume sollen während der Nutzung möglichst ständig durch geöffnete Fenster belüftet werden.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist empfohlen.
  • Diese Auflagen zu Zutritts- und Teilnahmeverboten, Abstandsregeln, Hygienevorgaben und Händewaschauflagen und -möglichkeiten sowie die Umleitung vom Eingang Nummer 9 zu Nummer 7 sind in Aushängen auf Deutsch und Englisch einsehbar.

Hintergründe und Erklärung

Wieder und wieder kamen und gingen die Fristen, bis zu denen die Einschränkungen der CoronaVO gelten sollten. Mehrfach war es so, dass zum kommenden Montag die Verordnung auslief, und die Regierung erst im Laufe des Samstag mittag davor bekannt gab, welche Auflagen und Regeln danach gelten sollten. Das war etwas zermürbend und hat auch einige Male die bereits skizzierten Pläne wieder umgeworfen.

Lange war außerdem nicht klar, unter welche genaue Regeln das Verschwörhaus fallen würde. Handelt es sich um einen Veranstaltungsort im Sinne der (zum 1.7. entfallenden) CoronaVO Veranstaltungen? Dann hätte es jedes Mal ein im vorhinein festgelegtes Programm und fest zugewiesene Sitzplätze geben müssen – auf „wir sägen was im Keller“ passte das einfach nicht. Sind wir gar „Anbieter für Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumlichkeiten“? Dann hätten wir gemäß der ebenfalls zum 1.7. entfallenden Verordnung sicherstellen müssen, dass immer nur eine Person auf einmal einen Toilettenraum betritt. Und überhaupt, wer sind wir eigentlich, und wenn ja, wie viele? Bei uns gibts keine Bildungsabschlüsse, d.h. wir fielen erstmal nicht unter Bildungseinrichtungen, und Jugendhaus war auch nicht das richtige, und eigentlich gibt es einen Verein, aber was ist mit den Besucher:innen, die nicht im Verein sind, und wie verhalten sich hauptamtliche Beschäftigte der Stadt dazu und [hier Schreigeräusch einfügen].

Das war der Grund, warum ab Juni erst einmal eine ausdrücklich nicht-öffentliche Lockerung in Kraft trat: Diejenigen, die die Infrastruktur und die Gerätschaften im Haus regelmäßig warten und ausbauen, sollten das nun auch legal tun dürfen. Mit der Konsolidierung der Verordnungen zum 1.7. versuchen wir uns jetzt auch an einer vorsichtigen Wiederaufnahme des Betriebs.

Das ist jedoch erst einmal alles unkartiertes Terrain. Der Betrieb und die Angebote sind zum überwiegenden Teil von der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft. Das heißt, erst einmal heißt es, langsam überhaupt wieder mal die vielen Ehrenamtlichen im Haus zu haben, die vorher monatelang gar nicht oder nur sporadisch hier waren. Und von einzelnen, die sich weiterhin relativ strikt in ihrer direkten Bezugsgruppe isolieren, habe ich auch schon gehört, dass sie ausdrücklich weniger ins Haus kommen werden, wenn hier wieder offener ist.

Das wird für die kommenden Wochen bedeuten, dass wir uns erst einmal langsam an die neue Betriebsrealität herantasten werden: Mit einem Programm, dass sich zunächst einmal weniger an die breite Öffentlichkeit richtet, denn an die vielen Aktiven, die nun schon lange nicht mehr hier im Haus waren. Von dort aus werden wir Schritt für Schritt erproben, ob und wie es weitergehen kann.

Das ist unbefriedigend für alle die, die schon längst einmal neu ins Haus kommen und Dinge tun wollten, vor allem nach den langen Wochen der Isolation. Eine bessere Alternative fällt uns aber derzeit nicht ein.